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Allgemeine Vertragsbedingungen von das-holzportal

Allgemeine Regelungen
1. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedweder Form wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch nicht mit Ausführung der bestellten Leistung Vertragsgegenstand.
2. Die Überschriften der einzelnen Regelungen bedeuten keine Festlegung oder Einschränkung des jeweiligen Regelungsgegenstandes, sondern sind nur als Orientierungshilfe zu sehen.

Leistungen des Auftragnehmers
1. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist abschließend auf den jeweiligen Formularseiten im AdminBereich unter den Tabellen 'Laufzeit' und 'Kosten' beschrieben. Die vom Kunden gelieferten Informationen werden als Eintrag auf den Webseiten des Auftragnehmers im Lesemodus zur Verfügung gestellt und sind im Rahmen der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Internets, sowie des Service-Providers, abrufbar, solange dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Im übrigen aber hat die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards keinen Einfluss auf diesen Vertrag, sofern Änderungen nicht willkürlich von der Auftragnehmer veranlasst werden. Die Auftragnehmer bedient sich u.a. zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter Leistungsanbieter. Die Wahl der Leistungsgeber steht der Auftragnehmer frei.
2. Die Veröffentlichung der Informationen erfolgt aufgrund der vom Kunden übermittelten Daten. Für eine unrichtige oder unvollständige Übermittlung der Daten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Aus Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, erwächst dem Kunde kein Schadensersatzanspruch.
3. Der Auftragnehmer wird die Materialien lediglich hinsichtlich offensichtlich rechtswidriger Inhalte überprüfen. Im übrigen besteht für den Auftragnehmer keine Prüfungspflicht: auch hier liegt die Haftung uneingeschränkt beim Kunden.
4. Einen Anspruch auf anderweitige Übersendung der Informationen als im AdminBereich beschrieben hat der Kunde nicht.
5. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Aufnahme einzelner Kunden ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Portal besteht nicht.

Besondere Rechte des Auftragnehmers
Aufgrund der Besonderheit, dass die vom Kunden eingesandten Daten sofort veröffentlicht werden, ist der Auftragnehmer insbesondere zu folgendem berechtigt:
1. Der Auftragnehmer kann die eingesandten Informationen, auch die bereits veröffentlichten, jederzeit überprüfen. Insbesondere kann - soweit möglich - eine Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit, sowie dahingehend erfolgen, ob der Kunde zur Einsendung der Informationen berechtigt war.
2. Insbesondere wenn, die veröffentlichten oder zu veröffentlichenden Informationen
- gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen würden;
- mögliche strafrechtliche Konsequenzen haben könnten;
- den Auftragnehmer zivil- oder öffentlichrechtlichen Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüchen aussetzen könnten (Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht, das Urheberrecht o.ä.);
- aus ethischen Gesichtspunkten anstößig sein könnten;
- oder wenn der Kunde sich mit der an den Auftragnehmer zu entrichtenden Vergütung in Verzug befindet,
so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, die beanstandeten Informationen vorläufig oder endgültig aus der Präsenz zu entfernen, sowie die Veröffentlichung vorab zu verhindern. Ein Ersatzanspruch des Kunden erwächst hieraus in keinem Fall. Dieses Recht steht dem Auftragnehmer auch bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen vorgenannte Vorschriften zu.
3. Der Auftragnehmer hat bei begründeten Rechtsverstößen des Kunden, oder wenn ein begründeter Verdacht eines Rechtsverstoßes besteht, das Recht, den Vertragsschluss abzulehnen. Die Ablehnung gilt als erklärt, wenn die eingesandten Informationen endgültig aus dem Netz entfernt worden sind.
4. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer in jedem Fall das Recht, bei Verstoß des Kunden gegen die Pflichten des Vertrages diesen fristlos zu kündigen. Ersatzansprüche erwachsen dem Kunde hieraus in keinem Fall.

Fertigstellung
Aufgrund der Besonderheit des Veröffentlichungsmodus erfolgt keine ausdrückliche Fertigstellungsanzeige. Der Kunde kann die erstellten Seiten im Internet zur Abnahme betrachten. Die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche ab Einstellung der Seiten im Internet der Leistung schriftlich widerspricht.

Pflichten des Kunden
1. Im Verhältnis zum Auftragnehmer und zu Dritten trägt allein der Kunde die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellten Materialien. Der Kunde bestätigt mit der Angebotsabgabe, dass er an sämtlichen zur Verfügung gestellten Materialien (z. B. Informationen, Texte, Fotos, Graphiken etc.) alle erforderlichen Nutzungsrechte als Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten besitzt und er zur Verfügungstellung der Materialien befugt ist.
2. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesem aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Der Kunde haftet für die Rechtmäßigkeit des Inhalts, der Herkunft und der technischen Form der zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Materialien uneingeschränkt, auch und insbesondere im Verhältnis gegenüber Dritten.
3. Soweit der Kunde über die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Dienstleistungen Dienste Dritter in Anspruch nimmt, sind diese anderweitigen Vertragsbeziehungen und alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten, Kosten und Risiken ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftragnehmer übernimmt für die Leistungen von Drittanbietern keine Gewähr oder Haftung.
4. Der Kunde kann zu den üblichen Geschäftszeiten die Löschung oder Herausnahme seiner Daten / Informationen / Angebote aus dem Internet verlangen. Änderungen oder Löschungen können durch den Kunden oder den Auftragnehmer vorgenommen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelt bleibt hiervon unberührt.

Konkurrenzschutz
Ein Konkurrenzausschluss ist grundsätzlich nicht möglich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen Kunde und Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung hat der Kunde keinen Anspruch.

Vertragsbeginn -dauer
1. Der Vertrag läuft gemäß der in der Tabellen 'Laufzeit' hinterlegten Zeit. Er verlängert sich um jeweils um die gebuchte Laufzeit, wenn er nicht spätestens 6 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum der Absendung maßgeblich.
2. Bei Vertragsverlängerung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Lohn- und Preisniveaus neu festzulegen. Widerspricht der Kunde den geänderten Preisen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist sowohl der Auftragnehmer, wie auch der Kunde berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen.

Vergütung
1. In den Tabellen 'Kosten' im AdminBereich ist das für die einzelnen Leistungsangebote zu entrichtende Entgelt aufgeführt.
2. Die Angaben richten sich an gewerbliche und private Abnehmer.
3. Die Umstellung auf den EURO als gültiges Zahlungsmittel hat keinen Einfluss auf den Bestand dieses Vertrages.
4. Der vom Kunde zu zahlende Betrag ist fällig nach Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer, spätestens aber eine Woche nach Bereitstellung der Informationen im Netz.
5. Mit der Abgabe des Angebots kann sich der Kunde bereit erklären, am Lastschrifteinzugsverfahren mitzuwirken. Die Abgabe des Angebots enthält die Ermächtigung an den Auftragnehmer, die fälligen Beiträge per Lastschrift vom Konto des Kunden einzuziehen.
6. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der des Auftragnehmers findet nur statt mit rechtskräftig festgestellten oder seitens des Auftragnehmers anerkannten Forderungen des Kunden.

Gewährleistung, Ersatzansprüche
1. Der Auftragnehmer kann keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der externen Datennetze übernehmen, an die er direkt oder indirekt angeschlossen ist. Er haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bzw. eingeschränkter Verfügbarkeit ihres Angebots in seinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die dem Kunden durch irrtümliche, fehlerhafte, nicht korrigierte Erfassung und Editieren der Informationsvorgaben, nicht erfolgten Eintragungen oder sonstigen fehlenden Leistungen entstehen.
2. Der Auftragnehmer ist für den Inhalt sämtlicher vom Kunden bestellter Darstellungen, Produkt- bzw. Dienstleistungspräsentationen nicht verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde für alle dem Auftragnehmer daraus mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schäden haftpflichtig.
3. Der Auftragnehmer kann für Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, sowie Ansprüchen aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung nur insoweit in Anspruch genommen werden, als vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln festgestellt wird. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedient. Letzterenfalls bleibt dem Auftragnehmer der Entlastungsbeweis des § 831 BGB auch im Fall des grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns seiner Verrichtungsgehilfen vorbehalten. In jedem Fall aber ist die Haftung des Auftragnehmers soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt.
5. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in fremden Betrieben, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient - erlischt für den Auftragnehmer jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Aufträge geleistet.
6. Eine Gewährleistung besteht insbesondere dann nicht, wenn die beanstandete Darstellung - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) - durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber - durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider oder Online-Dienste hervorgerufen wird.

Datenschutz
1. Die Informationen sind gegen unberechtigtes Verändern seitens Dritter geschützt. Ein besonderer Schutz gegen unberechtigten Lesezugriff oder das Kopieren besteht nicht
2. Soweit zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die dem Auftragnehmer unterbreiteten und sonst übermittelten Informationen nicht als vertraulich. Ungeachtet dessen sind die nachfolgenden Abschnitte zu beachten:
3. Der Kunde hat - soweit dies in seiner technischen oder organisatorischen Sphäre liegt - für die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen und für die erforderliche Datensicherheit nach Maßgabe von Gesetz, Verordnung und anerkannten Regeln der Technik und allgemein anerkannten internationalen Standards selbst Sorge zu tragen und dem Auftragnehmer alle etwa erforderlichen Auskünfte zu erteilen und in jeder Weise - sofern möglich - daran mitzuwirken, dass der Auftragnehmer ihm obliegende, in seiner technischen oder organisatorischen Sphäre liegende Datensicherheits- oder Datenschutzbestimmungen und sonstige Bestimmungen und Regelungen aus dem Bereich der Telekommunikation erfüllen kann.
4. Beide Vertragspartner versichern, dass das gesamte jeweils mit der Abwicklung dieses Vertrages betraute Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten im Sinne des BDSG zum Abruf bereitgestellt werden.

Sonstige Regelungen
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Soweit Ansprüche des Auftragnehmers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
3. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche wirksame Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt und die von den Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt, getroffen worden wäre. Planwidrige Lücken sind entsprechend zu schließen.

Fassung vom 10. November 2003
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