Bornheim, 09.09.2005
Über die Einführung einer Bürgerversicherung plant Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den erneuten Zugang von privat Krankenversicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Alle Bemühungen der letzten Jahre, den Privatversicherten die Rückkehr in die GKV so schwer wie möglich zu gestalten, würden damit ad absurdum geführt. In der Folge könnte es eine "Zwei-Klassen-Bürgerversicherung" geben.
Schmidt simplifiziert: Jeder ist versichert wo er will
Auf einer Krankenkassen-Veranstaltung in Düsseldorf erläuterte Schmidt ihre Pläne zur künftigen Finanzierung des Gesundheitswesens: "Wir stärken mit der Bürgerversicherung den Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie folgt wenigen, einfachen Regeln: Jede und jeder muss versichert sein. Wir wollen, dass künftig auch Beamte und Selbständige ihren Beitrag für die solidarische Bürgerversicherung leisten. Nichtversicherte wird es nicht mehr geben. Zweitens zahlt jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Manager können finanziell mehr leisten als Hausmeister und sie sollen das auch tun. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen werden herangezogen. Drittens: Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt erhalten. Und das Entscheidende ist: Jede Kasse muss jeden versichern. Die Bürgerversicherung macht endlich Schluss mit dem alten Zopf der Trennung von gesetzlicher und privater Versicherung. Sie schafft auf einfache Weise mehr Freiheit: Jeder, ob krank oder gesund, jung oder alt, kann wählen, wo er versichert sein möchte", so die Ministerin.
B90/Grüne: Privilegien der Privatpatienten erhalten
Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen sei es nach Ansicht der B90/Grünen nicht möglich, die heute privat krankenversicherten Bürger in eine gesetzliche Bürgerversicherung zu zwingen. Aufgrund der immensen Alterungsrückstellungen der PKV in Höhe von rund 55 Milliarden Euro genießen die Privatpatienten Vertrauensschutz. Dieser Schutz würde zu jahrzehntelangen Übergangsprozessen führen. 22 Milliarden Euro der Rückstellungen planen die Grünen deshalb dafür ein, das höhere Leistungsniveau für die derzeit PKV-Versicherten innerhalb einer Bürgerversicherung zu garantieren. Für sie könnten Ärzte weiter anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen, also nach der Gebührenordnung GOÄ liquidieren. Im Unterschied zu GKV-Versicherten wäre dies eine Versorgung "erster Klasse". Im Vorfeld einer Bürgerversicherung könnte es dadurch noch zu einer erhöhten Abwanderung in die Private Krankenversicherung kommen.
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