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Stellenwert deutscher Berufsbildung in Europa sichern

Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Länder appellieren an BundesregierungDie EU plant, im Zusammenhang mit geregelten Berufen Ausbildungsabschlüsse ihrer Mitgliedsstaaten in fünf Qualifikationsstufen einzuteilen. Dabei sollen die deutschen Berufsbildungsabschlüsse in die zweitniedrigste Stufe und damit deutlich unter ihrem Niveau eingeordnet werden. Dies hätte unter anderem erhebliche negative Auswirkungen zur Folge auf den Stellenwert und die Übertragbarkeit von deutschen Berufsbildungsabschlüssen in Europa.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung fordert die Bundesregierung auf, eine solche für das deutsche Berufsbildungssystem falsche Festlegung zu verhindern. Er hat auf seiner Sitzung am 28. Juni 2002 einstimmig folgende Empfehlung verabschiedet:

„Die Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung begrüßen die Absicht der EU-Kommission, durch die Zusammenfügung einzelner bestehenden Richtlinien zu einer einheitlichen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (KOM 2002 119) die Transparenz der Rechtslage zu verbessern.

Sie bedauern, dass in der vorliegenden Fassung des Richtlinienentwurfs entgegen dem Auftrag auch inhaltliche Rechtsänderungen vorgenommen wurden. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme einer Regelung von Berufsqualifikationsstufen in Artikel 11 des Entwurfs.

Die Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Hauptausschuss fordern die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Richtlinie keine materiellen Rechtsänderungen gegenüber dem bestehenden Recht beinhaltet und insbesondere Artikel 11 dieser Richtlinie gestrichen wird.

Begründung:
1. Die o. g. Richtlinie führt nicht nur die bisher bei den reglementierenden Berufen bestehenden Richtlinien zusammen, sondern führt darüber hinaus an mehreren Stellen neue Regelungen ein. Dies gilt insbesondere für die Einführung von fünf Berufsqualifikationsniveaus (Artikel 11 der Richtlinie), die zudem weitere Aktivitäten der EU auf dem Gebiet der Akzeptanz und Übertragbarkeit von Berufsbildungsabschlüssen in nicht hinnehmbarer Weise präjudizieren würde.
2. Unabhängig davon wäre eine Zuordnung der dualen und auch vollzeitschulischen Berufsbildung zur zweiten Niveaustufe nicht sachgerecht. Abschlüsse der Berufsausbildung müssen der Stufe 3 sowie weiterführende Abschlüsse der Aufstiegsfortbildung auf der Ebene von Meistern, Fachwirten, Fachkaufleuten und Technikern der Stufe 4 zugeordnet werden.“

Datum: 05.07.2002
Ansprechpartner: Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: +49 (0)228/107-2831
Fax: +49 (0)228/107-2982
E-Mail pr@bibb.de
Internet: www.bibb.de

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