Nach der Ehrenordnung der Handwerkskammer Ulm erhalten Handwerksbetriebe auf Antrag erstmals zum 25-jährigen Betriebsjubiläum eine Ehrenurkunde.
Ebenso können Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben ab 10-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Ehrenurkunde auf Antrag erhalten.
Eine Ehrenurkunde zum Arbeitsjubiläum erhielten folgende Arbeitnehmer:
für 25-jährige Tätigkeit:
bei Herrn Franz Ludwig, Tischlermeister in Giengen-Burgberg:
Joachim Roth, Schreiner
für 15-jährige Tätigkeit:
bei der Firma Georg Ohlinger GmbH, Zimmerei – Schreinerei in Wangen:
Alfred Ortmann, Zimmerer
für 10-jährige Tätigkeit:
bei der Firma Lemmer GmbH & Co. KG , Schreinerei in Aitrach:
Willi Albrecht, Schreiner
Fragen/Meinung/Nachricht an den Autor:
|
|